Auszug aus den Vereinsstatuten



  • die Tätigkeiten des Vereins sind nicht auf Gewinn ausgerichtet
  • parteipolitisch unabhängig
  • eine ordentliche Generalversammlung findet einmal in zwei Jahren statt
  • die Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Geltendmachung der ihnen nach dem Schulunterrichtsgesetz zustehenden Rechte
  • die Unterstützung der Schüler bei der Geltendmachung der ihnen zustehenden Rechte
  • Wahrnehmung der Eltern- und Schülerinteressen im Bezug auf die Sicherung des Schulweges, die Schülerbeförderung, die Nachmittagsbetreuung bzw. den ganztägigen Unterricht, sowie die Förderung zur Errichtung und Einrichtung von Sport- und Spielplätzen, Turnhallen, usw.
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